AGB´s - Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Für den Vertragsabschluss gelten die allgemeinen Regelungen des BGB. Der Vertrag muss schriftlich geschlossen werden. Nebenabreden und Änderungen bedürfen der Schriftform.
2. Der Mietvertrag ist verbindlich abgeschlossen, sobald die gemietete Wohneinheit (Ferienwohnung) bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
3. Der Abschluss des Mietvertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welcher Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Sofern nicht anders vereinbart, beginnt die Mietdauer am Anreisetag um 14.00 Uhr und endet am Abreistag um 10.00 Uhr. Sollte die Anreise später als 18.00 Uhr erfolgen, wird gebeten, dem Vermieter die Ankunftszeit mitzuteilen. Die Schlüsselübergabe erfolgt nach Vereinbarung. Vor der Anreise setzen Sie sich bitte rechtzeitig telefonisch mit der genannten Telefonnummer in Verbindung. Bei Auszug wird die Wohnung in ordnungsgemäßem Zustand an den Vermieter oder dessen Bevollmächtigten übergeben.
4. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Ferienwohnung dem Mieter Schadensersatz zu leisten.
5. Eine Anzahlung in Höhe von 10 % wird innerhalb von 10 Tagen nach Buchung fällig. Die Rest- bzw. Gesamtsumme ist spätestens bis 4 Wochen vor dem Anreisetag fällig.
6. Tritt der Mieter vom Vertrag zurück, ist er verpflichtet, unabhängig vom Zeitpunkt und vom Grund des Rücktritts, den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen. Hierfür werden folgende Strornierungsgebühren fällig, in in jedem Falle 20 %: bis 45. Tag vor Reiseantritt 20 % bis 35. Tag vor Reiseantritt 50 % ab 34. Tag vor Reiseantritt 80 %
7. Der Vermieter ist gehalten, bei Nichtanspruchnahme der vertraglichen Listungen die beteffende Unterkunft nach Möglichkeit anderweitig zu vermieten. Bis zur anderweitigen Vermietung der Unterkunft hat der Mieter für die Dauer des Vertrages den nach Ziff. 5 errechneten Betrag zu zahlen. Sollte die Ferienwohnung anderweitig vermietet werden können, stellt der Vermieter dem Mieter € 50,- Abwickllungsgebühr in Rechnung, ggf. zuzüglich eines Schadensausgleichs in Höhe der Differenz zu einem geringeren Weitervermietungspreis. Der Vermieter empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung !
8. Der Vermieter weist darauf hin, dass in dem vereinbarten Entgelt nicht die ortsübliche Kurtaxe enthalten ist. Diese muss gesondert bei Anreise entrichtet werden.
9. Bei Nichteinhaltung des Rauchverbotes im Wohnbereich ist der Vermieter zur sofortigen fristlosen Kündigung berechtigt. Ein Entschädigungsanspruch des Mieters auf Erstattung des Mietpreises für die noch verbleibende Restmietzeit entfällt in diesem Fall ersatzlos.
10. Der Mieter ist verpflichtet, die Ferienwohnung nebst Mobilar und Einrichtungsgegenständen schonend zu behandeln. Schäden an Gegenständen bzw. an der Ferienwohnung, die der Mieter verursacht hat, ist von diesem zu ersetzen. Bei Bruch und Verlust werden die aktuellen Wiederbeschaffungspreise zugrunde gelegt.
11. Etwaige Mängel an der Mietsache hat der Mieter sofort dem Vermieter anzuzeigen. Schäden, die durch eine verspätete Anzeige entstehen, hat der Mieter zu tragen.
12. Bei Verlust von Schlüsseln werden die Schlosszylinder aus Sicherheitsgründen ausgetauscht. Der Mieter hat für die dadurch entstandenen Kosten aufzukommen.
13. Die Hausordnung des betreffenen Gebäudes ist Bestandteil dieses Vertrages.
14. Mehrere Personen als Mieter haften für alle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag als Gesamtschuldner.
15. Erstaustattung Bettwäsche und Handtücher sind in der Ferienwohnung vorhanden und müssen daher vom Mieter nicht extra mitgebracht werden. Der Mietpreis für die Ferienwohnung bezieht sich auf das gesamte Objekt und beinhaltet die Endreinigung, soweit die Ferienwohnung vom Mieter am Tage der Abreise besenrein übergeben wird. Mülleimer sind vom Mieter zu entleeren. Das Geschirr muss gereinigt an den dafür vorgesehenen Plätzen zurückgestellt sein. Bei überdurchschnittlich starker Verschmutzung ist der Vermieter berechtigt einen Aufpreis für den erhöhten Reinigungsaufwand zu berechnen. Dies gilt insbesondere bei nichtbeachtung des Rauchverbotes. Extra-Kosten fallen für Waschmaschinenbenutzung (Münzautomat) an.
16. Das Parken von Fahrzeugen (PKW, Motorräder) inkl. dem Abstellen von Fahrräder und sonstigen Gegenständen auf dem Grundstück des Vermieters geschieht auf eigene Gefahr. Eine Haftung durch den Vermieter wird ausdrücklich ausgeschlossen.
17. Der Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist in Greifswald
18. Sofern eine Bestimmung unwirksam ist oder werden sollte, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen nicht berührt.