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Rainer Bredow und Margarete Kordowski

Meisenweg 1
73730 Esslingen
Deutschland

Telefon: +49 711 31 44 18
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Internet: www.usedom-sonneneck.de

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Exklusiv-Usedom.de Ferienwohnung Usedom
Ferienwohnung Usedom

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5. Besondere Nutzungsbedingungen

Soweit besondere Bedingungen für einzelne Nutzungen dieser Website von den vorgenannten Nummern 1. bis 4. abweichen, wird an entsprechender Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen. In diesem Falle gelten im jeweiligen Einzelfall die besonderen Nutzungsbedingungen.

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A G B  -  Allgemeine Geschäftsbedingungen

 1. Für den Vertragsabschluss gelten die allgemeinen Regelungen des BGB. Der Vertrag muss schriftlich geschlossen   werden. Nebenabreden und Änderungen bedürfen der Schriftform.

 2. Der Gastaufnahmevertrag ist verbindlich abgeschlossen, sobald die gemietete Wohneinheit (Ferienwohnung) bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.

 3. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welcher Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Sofern nicht anders vereinbart, beginnt die Mietdauer am Anreisetag um 14.00 Uhr und endet am Abreistag um 10.00 Uhr. Sollte die Anreise später als 18.00 Uhr erfolgen, wird gebeten, dem Vermieter die Ankunftszeit mitzuteilen. Die Schlüsselübergabe erfolgt nach Vereinbarung. Vor der Anreise setzen Sie sich bitte rechtzeitig telefonisch mit der genannten Telefonnummer in Verbindung. Bei Auszug wird die Wohnung in ordnungsgemäßem Zustand an den Vermieter oden dessen Bevollmächtigten übergeben.

 4. Der Gastgeber ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Ferienwohnung dem Gast Schadensersatz  zu leisten.

 5. Eine Anzahlung in Höhe von 10 % wird innerhalb von 10 Tagen nach Buchung fällig. Die Rest- bzw. Gesamtsumme ist spätestens bis 4 Wochen vor dem Anreisetag fällig.

 6. Tritt der Gast vom Vertrag zurück, ist er verpflichtet, unabhängig vom Zeitpunkt und vom Grund des Rücktritts, den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen. Hierfür werden folgende Strornierungsgebühren fällig, in in jedem Falle 20 %:

             bis 45. Tag vor Reiseantritt              20 %

             bis 35. Tag vor Reiseantritt              50 %

             ab 34. Tag vor Reiseantritt               80 %

 7. Der Gastgeber ist gehalten, bei Nichtanspruchnahme der vertraglichen Listungen die beteffende Unterkunft nach Möglichkeit anderweitig zu vermieten. Bis zur anderweitigen Vermietung der Unterkunft hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziff. 5 errechneten Betrag zu zahlen. Sollte die Ferienwohnung anderweitig vermietet werden können, stellt der Gastgeber dem Gast  € 50,- Abwickllungsgebühr in Rechnung, ggf. zuzüglich eines Schadensausgleichs in Höhe der Differenz zu einem geringeren Weitervermietungspreis.

                    Der Gastgeber empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung !

 8. Der Gastgeber weist darauf hin, dass in dem vereinbarten Entgelt nicht die ortsübliche Kurtaxe enthalten ist. Diese muss gesondert bei Anreise entrichtet werden.

 9. Bei Nichteinhaltung des Rauchverbotes im Wohnbereich ist der Gastgeber zur sofortigen fristlosen Kündigung berechtigt. Ein Entschädigungsanspruch des Gastes auf Erstattung des Mietpreises für die noch verbleibende Restmietzeit entfällt in diesem Fall eratzlos.

10. Der Gast ist verpflichtet, die Ferienwohnung nebst Mobilar und Einrichtungsgegenständen schonend zu behandeln. Schäden an Gegenständen bzw. an der Ferienwohnung, die der Gast verursacht hat, ist von diesem zu ersetzen. Bei Bruch und Verlust werden die aktuellen Wiederbeschaffungspreise zugrunde gelegt.

11. Etwaige Mängel an der Mietsache hat der Gast sofort dem Gastgeber anzuzeigen. Schäden, die durch eine verspätete Anzeige entstehen, hat der Gast zu tragen.

12. Bei Verlust von Schlüsseln werden die Schlosszylinder aus Sicherheitsgründen ausgetauscht. Der Gast hat für die dadurch entstandenen Kosten aufzukommen.

13. Die Hausordnung des betreffenen Gebäudes ist Bestandteil dieses Vertrages.

14. Mehrere Personen als Mieter haften für alle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag als Gesamtschuldner.

15. Erstaustattung Bettwäsche und Handtücher sind in der Ferienwohnung vorhanden und müssen daher vom Gast nicht extra mitgebracht werden. Der Mietpreis für die Ferienwohnung bezieht sich auf das gesamte Objekt und beinhaltet die Endreinigung, soweit die Ferienwohnung vom Gast am Tage der Abreise besenrein übergeben wird. Mülleimer sind vom Mieter zu entleeren. Das Geschirr muss gereinigt an den dafür vorgesehenen Plätzen zurückgestellt sein. Bei überdurchschnittlich starker Verschmutzung ist der Vermieter berechtigt einen Aufpreis für den erhöhten Reinigungsaufwand zu berechnen. Dies gilt insbesondere bei nichtbeachtung des Rauchverbotes. Extra-Kosten fallen für Waschmaschinenbenutzung (Münzautomat) an.

16. Das Parken von Fahrzeugen (PKW, Motorräder) inkl. dem Abstellen von Fahrräder und sonstigen Gegenständen auf dem Grundstück des Vermieters geschieht auf eigene Gefahr. Eine Haftung durch den Vermieter wird ausdrücklich ausgeschlossen.

17. Der Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist in Esslingen am Neckar.

18. Sofern eine Bestimmung unwirksam ist oder werden sollte, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen nicht berührt.

 

 

 
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